Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Digitale Parade“
mit Hauptpreis Wochenende Wülfrath
Die Jaguar Land Rover Deutschland GmbH, Campus Kronberg 7, 61476 Kronberg im Taunus (im Folgenden „Land Rover“ genannt) veranstaltet das Gewinnspiel „Digitale Parade“, bei dem die Teilnehmer durch Einreichen eines oder mehrerer Fotobeiträge mit einem oder mehreren Land Rover Modell/en die Chance haben, ein Wochenende im Experience Center in Wülfrath für bis zu 3 Personen zu gewinnen.
Für dieses Gewinnspiel gelten die folgenden Bedingungen:
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die im Zeitpunkt des Einreichens ihres Beitrags das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Mitarbeiter des Veranstalters und Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels in Verbindung stehen (einschließlich der jeweiligen Angehörigen) sind nicht gewinnberechtigt.
2. Voraussetzungen für den Beitrag:
Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss die teilnahmeberechtigte Person einen oder mehrere Fotobeiträge einreichen, der bzw. die die folgende Voraussetzungen erfüllt/erfüllen:
2.1. Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit
Mit dem Einsenden der Fotos erklärt der Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, also entweder von ihm stammen oder er die Einwilligung der Urheber sowie der auf den Fotos abgebildeten Personen eingeholt hat.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und den Kooperationspartner insofern unverzüglich auf erstes Anfordern hin von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, den Veranstalter und den Kooperationspartner in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Beitrag im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Auslosung, Abwicklung und Präsentation der Teilnehmerbeiträge vom Veranstalter in Online- wie Offlinemedien unter Nennung des Vornamens, ersten Buchstaben des Nachnamens und Wohnorts des Teilnehmers genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht wird.
Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Beiträge zu bearbeiten und, falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
Der Veranstalter und der Kooperationspartner sind nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (Fotos) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen.
2.2. Inhaltliche Voraussetzungen und Akzeptieren des Beitrags durch Land Rover:
Der Fotobeitrag muss ein „Land Rover Modell“ zeigen d.h. sich auf ein Land Rover Fahrzeug (unabhängig welches Modell und Modelljahr) beziehen oder in einem Zusammenhang damit stehen. Gefragt sind Fotos aus allen Jahrzehnten. Ob Bilder von Urlaubsreisen, Abenteuern, im Arbeitseinsatz, im Alltag, On-Road, Off-Road – jeder erdenkliche Moment mit einem Land Rover Fahrzeug kann eingereicht werden. Der Sinn der vielen Einreichungen besteht darin, den womöglich längsten digitalen Fahrzeugkonvoi der Welt aufzustellen und damit den 70. Geburtstag der Marke Land Rover zu feiern.
Der Teilnehmer erläutert gibt beim Upload des Fotos an, um welches Fahrzeug es sich in seinem Beitrag handelt.
Ob ein eingereichter Beitrag im Sinne des Gewinnspiels akzeptiert wird, liegt im freien Ermessen von Land Rover.
Land Rover beurteilt jeden eingereichten Beitrag in dieser Hinsicht und veröffentlicht nur diejenigen Beiträge auf www.landrover-parade.de, die den Anforderungen genügen.
Ein Anspruch der Teilnehmer auf Veröffentlichung der eingereichten Beiträge besteht nicht.
Der Einreichende wird nicht benachrichtigt, ob sein Beitrag akzeptiert wurde oder nicht. Die Ablehnung eines Beitrags wird von Land Rover nicht begründet.
Land Rover kann insbesondere von der Veröffentlichung von Beiträgen absehen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder Fahrzeuge anderer Hersteller zeigen, und ist berechtigt, solche Beiträge auch nach Veröffentlichung zu entfernen und auszuschließen.
3. Einreichung und Beiträge:
Über www.landrover-parade.de können Fotobeiträge im dafür vorgesehenen Formular als Datei hochgeladen werden. Der Einreichende muss hierfür das Teilnahmeformular mit seinen Daten ausfüllen, das abgebildete Modell angeben und die Anmeldung absenden.
Jeder Teilnehmer kann während der Laufzeit des Gewinnspiels beliebig viele und beliebig oft Beiträge einreichen.
4. Ermittlung des Gewinners:
Der Gewinner wird per Losverfahren unter allen Einsendungen ermittelt.
5. Hauptpreis:
Der Gewinner erhält die Möglichkeit, ein Wochenende für bis zu drei Personen im Experience Center in Wülfrath zu verbringen. Inkludiert ist ein Off-Road Fahrttraining mit verschiedenen Land Rover Fahrzeugen für den Gewinner sowie seinen Partner. Der Gewinn umfasst ebenfalls die Kosten der Unterkunft und Anreise für bis zu 3 Personen. Der Zeitraum der Gewinneinlösung wird nach Ermittlung des Gewinners mit Land Rover abgestimmt und richtet sich nach der Verfügbarkeit der Fahrtrainings.
Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Falls die Übergabe oder Wahrnehmung des Gewinns aus verschiedenen Gründen unmöglich wird, ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinn gegen einen Gewinn ähnlicher Art mit gleichem oder höherem Wert auszutauschen.
Das Fahrtraining umfasst ein Geländetraining mit unterschiedlichen Modellen im Wechsel. Mehr dazu unter: https://www.landrover-experience.de/land-rover-experience-drives/fahrtraining-level-1/
6. Laufzeit des Gewinnspiels und Teilnahmeschlüsse:
Das Gewinnspiel startet am 30. Mai 2018 mit Eröffnen der Einreichungsmöglichkeit von Beiträgen bis zum 30. Oktober 2018. Der Gewinner wird voraussichtlich Ende Oktober 2018 bekannt gegeben und per E-Mail oder (wenn angegeben bei Einreichung) telefonisch kontaktiert.
7. Allgemeines
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
6. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder der Teilnehmer darin einwilligt. Ihre Daten werden zur Gewinnspielabwicklung sowie zur zweckbezogenen Betreuung verarbeitet und genutzt und an ausgewählte Partner sowie verbundene Agenturen zur Gewinneinlösung weitergegeben. Zur Terminvereinbarung werden wir uns, je nach den von Ihnen angegebenen Daten, entweder telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen melden.